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Teilnahmebedingungen
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Teilnahmeberechtigt seid Ihr, wenn Ihr am 31. Dezember des Anmeldejahres nicht älter als 21 Jahre seid. Teilnehmer, die am 31. Dezember des Anmeldejahres nicht älter als 14 Jahre sind, nehmen in der Juniorsparte "Schüler experimentieren" teil - alle 15- bis 21-Jährigen in der Sparte "Jugend forscht". Studenten dürfen sich nur während ihres ersten Studienjahres anmelden. Bei Gruppen ist das Alter des ältesten Teilnehmers für die Eingruppierung in die jeweilige Wettbewerbssparte ausschlaggebend.
Ein Projekt kann als Einzel- oder Gruppenarbeit mit bis zu drei Personen angemeldet werden. Jeder Teilnehmer kann maximal drei Projekte gleichzeitig anmelden. Für jede Gruppe muss eine Gruppensprecherin oder ein Gruppensprecher benannt werden, der Ansprechpartner und verantwortlich für das Projekt ist. Der Wohn- und Ausbildungsort der Teilnehmer, bei Gruppen zumindest des Gruppensprechers, muss in Deutschland liegen. Ein Projekt darf nur in dem Bundesland angemeldet werden, in dem der Teilnehmer bzw. Gruppensprecher wohnt oder eine Ausbildungsstätte besucht.
Deutsche Schülerinnen und Schüler von Deutschen Schulen im Ausland dürfen am Wettbewerb teilnehmen. Sie können ihrem Alter entsprechend an dem Landeswettbewerb des Bundeslandes, dem die Deutsche Auslandsschule zugeordnet ist, teilnehmen, sofern der zuständige Landeswettbewerbsleiter und der Patenbeauftragte zugestimmt haben. Die Stiftung übernimmt kein Reiserisiko. Für deutsche Schüler aus dem grenznahen Ausland gibt es eine ähnliche Regelung. Die deutsche Sprache ist verbindlich für die Dokumentation, die optische und mündliche Präsentation sowie das Gespräch mit den Juroren.
Jedes Projekt muss einem Fachgebiet zugeordnet werden: Arbeitswelt, Biologie, Chemie, Geo- und Raumwissenschaften, Mathematik/Informatik, Physik oder Technik. Die Zuordnung kann von Juroren während des Wettbewerbs in Absprache mit den Teilnehmern verändert werden. Die Themenauswahl innerhalb der sieben Fachgebiete ist frei. Entscheidend ist, dass naturwissenschaftliche, mathematische und/oder technische Methoden verwendet werden.
Bei Forschungsarbeiten mit Tieren und Pflanzen müssen die in Deutschland geltenden Tier-, Natur- und Artenschutzgesetze streng eingehalten werden. Für jeden Tierversuch muss- in der Regel vor Beginn der Arbeit- eine schriftliche Genehmigung eines Tierschutzbeauftragten oder eines Forschungsinstituts, an dem das Projekt durchgeführt wird, vorliegen. Diese Genehmigung muss dann zum zuständigen Wettbewerbsleiter zusammen mit der Langfassung der Arbeit übermittelt werden. Ohne diese Genehmigung sind mit Wirbeltieren nur rein beobachtende Arbeiten in der natürlichen Umwelt der Tiere erlaubt.
Grundsätzlich ausgeschlossen sind:
 | rein gesellschaftswissenschaftliche Arbeiten
|  | Projekte, die die Teilnehmer selbst oder andere gefährden, z.B. Experimente mit Sprengstoff, Drogen oder radioaktiven Stoffen
|  | die Programmierung von Computerspielen mit Gewalt verherrlichendem oder rassistischem Inhalt, z.B. reine "Ballerspiele" |
Anmeldeschluss ist in diesem Jahr der 30. November
Im Januar ist eine schriftliche Fassung der Arbeiten einzureichen, die höchstens 15 Seiten umfassen darf. Hinzu kommt ein unterschriebenes Datenblatt mit einer Kurzfassung der Arbeit. Bei Minderjährigen muss das Datenblatt von einem Erziehungsberechtigten unterschrieben sein. Alle verwendeten Quellen sowie alle unterstützenden Institutionen und Personen müssen genannt werden. Die Anmeldung zum Wettbewerb wird erst mit der Einsendung des ausgefüllten und unterschriebenen Datenblattes verbindlich.
Die Anfahrt zum Wettbewerbsort und die Teilnahme am Wettbewerb erfolgt auf eigene Gefahr.
Die Entscheidung der Jury ist nicht revidierbar. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
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